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AGB

1. Geschäftsgrundlage

Wir führen unsere Lieferungen ausschließlich unter Zugrundelegen unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen aus, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden. Entgegenstehende Lieferbedingungen unserer Besteller gelten für uns als ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.. Von uns genannten Liefertermine sind nur Annäherungswerte, die einzuhalten wir uns bemühen. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können gegen uns keine Ansprüche hergeleitet werden, es sei denn, derartige Fristen sind von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist bleibt unbeachtet. An Aufträge sind wir nur gebunden, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, unabhängig von der Form, in der sie erteilt wurde. Katalogangaben sind lediglich Warenbeschreibung und stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar. Darüber hinaus sind Eigenschaften von Mustern nicht als zugesicherte Eigenschaften anzusehen.

3. Preise

Es haben ausschließlich die von uns schriftlich bestätigten Preise Gültigkeit. Diese verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer sowie zuzüglich Nebenkosten wie Porto und Verpackung , Frachten, Versicherungen etc.. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen, auch wenn zunächst andere Preise bestätigt wurden. Der jeweilige Tagespreis gilt auch, wenn unsere Auftragsbestätigungen ohne Preisangaben erfolgen. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so gilt für die einzelnen Teillieferung jeweils der am Tag der Lieferung gültige Einzelpreis. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers berechtigen uns in jedem Fall zur Preisanpassung.

4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Rechnungen kann nur mit anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers gegenüber unseren Forderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Lieferung

Der Versand unserer Waren erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Besteller über. Gleiches gilt im Fall einer Abholung im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft. Sofern keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählen wir die nach unserer Ansicht billigste Versandart, ohne jedoch für die Auswahl eine Haftung zu übernehmen.

7. Sonderanfertigung

Nach Muster oder Zeichnung sowie auf Sonderwunsch anzufertigende Teile, müssen in jedem Falle abgenommen und bezahlt werden, es sei denn, sie weisen einen von uns zu vertretenden Mangel auf, der ihre Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers aufhebt. Ist die Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers lediglich gemindert, kann der Käufer nur Herabsetzung der Vergütung, nicht jedoch Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

8. Mengen

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferungen der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten.
Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

9.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vgl. Ziff 9.1) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer nicht befugt.

9.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

9.4 Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

9.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Befristete Forderungen werden sofort fällig.

9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unsere Wahl frei.

10. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, unsere Ware nach Eingang zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens 8 Tage nach Eingang schriftlich zu rügen. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht anerkannt. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, uns von der Richtigkeit der Beanstandung zu überzeugen. Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl berechtigt nachzubessern, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, werden ausgeschlossen, es sei denn, von uns wurden bestimmte Eigenschaften einer Ware zugesichert. Ansprüche aus mangelhafter Lieferung verjähren in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung.

11. Rücktritt

Ist eine vertragsgemäße Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus Rechte gegen uns herleiten kann.

12. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist Korbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes.